Bodenschutz bei Arbeiten und Veranstaltungen

Bodenschutz im Rahmen von Veranstaltungen in den Parkanlagen

Einleitung

Historische Gärten werden von Veranstaltern gerne als Kulisse genutzt. Sie haben ein besonderes Flair und heben sich von anderen Orten ab. Das Augenmerk der Verantwortlichen für die Gärten liegt hierbei vor allem auf das Vermeiden von Schäden an der historischen Substanz. Oft wird dieses auf Bauwerke oder den oberirdischen Teil der Gehölze bezogen. So ist schon aufgrund des Naturschutzes abgasproduziernde Geräte unter Bäume zu stellen, wenn sie diese nach oben abgeben, verboten. Doch der Schutz betrifft auch den Boden. Dies betrifft sowohl den Traufbereich von Gehölzen, die durch Bodenverdichtung in Mitleidenschaft gezogen werden können als auch Rasenflächen, die nach einer Beschädigung wiederhergestellt werden müssen, wodurch die historische Modellierung und damit ein Teil des Denkmals verloren ginge. Trockenheit ist hier weniger ein Problem, da dann der Boden tragfähiger ist, als vielmehr Starkregenereignisse, die die Benutzbarkeit der Fläche einschränken können. Eine Bodenverdichtung muss aber in jedem Fall vermieden werden, da dies die Wasseraufnahmefähigkeit deutlich reduziert.

Maßnahmenbeschreibung

Zum Schutz der Anlagen bei Veranstaltungsnutzungen wurden Nutzungsleitlinien aufgestellt, welche bei Gestattung von Veranstaltungen Externer Vertragsbestandteil werden. Hierin sind auch Vorgehensweisen zum Bodenschutz explizit geregelt. Generell wird eine Befahrung der Anlagen nur auf festen Wegen mit Fahrzeug-Gesamtgewichten bis maximal 7,5 t gestattet. Auch die übrigen Fahrzeugabmessungen sind angepasst zu wählen, um Wegekanten und tief hängende Äste zu schonen.

Sofern die Nutzung von Grünflächen gestattet wird, beinhaltet dies nicht die Befahrung mit Fahrzeugen. Alternativ können die Möglichkeiten des händischen Transports von Gegenständen ab und bis Wegekante oder aber die Befahrung nach vorheriger Installation von Bodenschutzvorrichtungen (z.B. Lastverteilungsplatten) gewählt werden. Letzteres ist auch bei der Errichtung von Aufbauten auf Grünflächen vorzusehen sowie als Schutz vor Trittschäden bei zu erwartender starker Besucherfrequenz. Der Schutz von Kronentrauf- und Wurzelbereichen von Bäumen ist darüber hinaus besonders geregelt, indem hier z.B. Abgrabungen, Aufschüttungen und die Lagerung von schweren Gegenständen grundsätzlich untersagt sind.

Die Einhaltung der genannten Vorgaben durch den Veranstalter wird sichergestellt durch Protokollierung der Übergabe und der Rückgabe der Flächen sowie durch eine laufende Betreuung und Überwachung während der Laufzeit der Veranstaltung.

Direkte Effekte

Schädigungen der Anlagen werden weitestmöglich vermieden.

Eignung / Wertung / Probleme

Die geschilderten Maßnahmen bieten keine vollkommene Sicherheit zur Vermeidung von Schäden. Bei fast allen Veranstaltungen im Außenbereich ist die Wetterlage in der Auf- und Abbauphase sowie während der Veranstaltung als solcher entscheidend dafür, inwieweit und ob überhaupt Schäden auftreten. In der Regel kann eine geplante und genehmigte Veranstaltung jedoch nicht kurzfristig - z.B. wegen aktuell zu feuchter Böden - abgesagt werden. Es ist daher im Rahmen der Vorbesprechungen mit dem Veranstalter wichtig, diesem deutlich zu machen, dass die Schutzmaßnahmen in jedem Fall einzuhalten und gegebenenfalls zu erweitern sind.

Autoren

Dr. Siegfried Hoß, Leiter Gärten und Gartendenkmalpflege Hessen Kassel Heritage, Lutz Leutner

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Zuständige Schlösserverwaltung

Hessen Kassel Heritage